Die Kennzahlen der Kaufnebenkosten; auch unter Anschaffungskosten, weiche Kosten oder als Transaktionskosten bekannt, sind Kosten, die bei der Eigentümerübertragung einer Immobilie anfallen. Diese können je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen und liegen bei circa 10 % vom Kaufpreis.
Die Kennzahlen der Kaufnebenkosten lassen sich in 3 Bereiche unterteilen;
- Maklerprovision
Die Immobilie wird meistens über einen Makler vermittelt, die eine Gebühr für ihre Arbeit in Rechnung stellt. Die Höhe der gesamten Maklerprovision fällt je nah Bundesland bei ca. 3,57 % unterschiedlich aus. Laut neuer Regelung der Bundesregierung 2021 bezahlt der Käufer eine Maklerprovision je zur Hälfte aufgeteilt mit dem Verkäufer. Meist verlangen Banken als Mindesteinlage die Anzahlung der Nebenkosten als Eigenmittel. Im Exposé ist die Maklerprovision vor dem Kauf einzusehen und erst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags fällig.
- Notarkosten
Für den Kauf ist der Notar zur Beurkundung den notariellen Kaufvertrag notwendig und ist dabei als neutrale Person anzusehen. Grundbuch sowie deren Auflassungsvormerkung, Gundschuldbestellung und ggf. Notarranderdkontos werden eingerichtet. Die durchschnittlichen Notarkosten liegen bei etwa 1,5 bis 2 %.
- Grunderwerbsteuer
Der Immobilienkauf unterliegt der Grunderwerbsteuer. Diese liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 bis 6,5 %. Es ist die letzte Zahlung des gesamten Kaufprozesses. Ist die Rechnung gegenüber der Finanzbehörde beglichen, stellt diese die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheindigung aus. Damit gilt der Kaufvertrag als vollständig abgeschlossen. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die vollständige Besitzübertragung.
Grunderwerbsteuer in den Bundesländern
- Baden-Württemberg: 5,0 Prozent
- Bayern: 3,5 Prozent
- Berlin: 6,0 Prozent
- Brandenburg: 6,5 Prozent
- Bremen: 5,0 Prozent
- Hamburg: 4,5 Prozent (Erhöhung auf 5,5 Prozent ab 2023 geplant)
- Hessen: 6,0 Prozent
- Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 Prozent
- Niedersachsen: 5,0 Prozent
- Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent
- Rheinland-Pfalz: 5,0 Prozent
- Saarland: 6,5 Prozent
- Sachsen: 3,5 Prozent
- Sachsen-Anhalt: 5,0 Prozent
- Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
- Thüringen: 6,5 Prozent
- Gesamtinvestitionskosten (GIV)
Ergibt die in Summe zusammenaddierte Anschaffungskosten, die oben einzeln aufgeführt wurde. Sie enthält weder Kaufpreis noch Zinskosten.
In der nächsten Tabelle werde die drei Kostenpunkte der Kaufnebenkosten einzeln zum Kaufpreis daneben gestellt, um deren einzelne Ausgaben darzustellen. Der insgesamte Nebenkostenbetrag wird ganz rechts am Ende aufaddiert. Kaufpreis, Kaufnebenkosten und Gesamtinvestitionskosten ergeben die Summe der Tabelle.Musterbeispiel: Kaufnebenkosten
Anz. | Immo. | Kaufpreis | Makler 3,57 % | Notar 2 % | Grunderwerb-steuer 5 % | Gesamt 10,57 % | GIK |
1 | ETW | 153.000 € | 5.462 € | 135.000 € | 7.650 € | 16.172 € | 169.172 € |
2 | ETW | 103.000 € | 3.677 € | 150.000 € | 5.150 € | 10.887 € | 113.887 € |
3 | GE | 98.000 € | 3.499 € | 140.000 € | 4.900 € | 10.359 € | 108.359 € |
4 | MFH | 400.000 € | 14.280 € | 325.000 € | 20.000 € | 42.280 € | 442.280 € |
Gesamt | 754.000 € | 26.918 € | 750.000 € | 37.700 € | 79.698 € | 833.698 € |
Bei dem Musterbeispiel der Kaufnebenkosten handelt es sich um Circa-Zahlen, die leicht gerundet sind.
Siehe verwandte Thema: Kennzahlen der Hausgeldabrechnung